In drei Bereichen von Kempten-Ost kann der Parkraum neu geordnet werden. Konsequenzen der Maßnahme und unabdingbare Grundlagen sowie Voraussetzungen, die beachtet werden müssen.

Wer den Artikel in einem hübschen Layout lesen möchte, ist herzlich dazu eingeladen im Titelthema in der aktuellen Ausgabe des Stadtteilmagazins "Ost." zu stöbern.

 

Drei Bereiche Kempten OstDrei Bereiche, die zur Debatte stehen

 

Besonders an späteren Nachmittagen und abends macht sich ein Phänomen auf den Straßen vielerorts unangenehm bemerkbar: Kein Parkplatz mehr frei! Frustration macht sich breit und im Hinterkopf kreist der Gedanke: „Nicht schon wieder!“ Es folgen minutenlanges Umherfahren, hoffnungsvolle Blicke auf viele vermeintlich freie Parkbuchten, in denen bei näherer Betrachtung dann leider doch viel zu oft ein kleines Auto zum Vorschein kommt, oder das scheinbar endlose Warten, ob vielleicht doch noch ein anderes Auto wegfährt und Platz macht. Am Ziel angekommen, kehrt kurze Erleichterung ein. Mit etwas Glück müssen Einkäufe, Gepäck oder Kinder nicht allzu weit bis zur eigenen Wohnung getragen werden. Für viele Menschen gehören solche Situationen zum Alltag. Vor allem, wenn kein privater Parkplatz zur Verfügung steht, wird die Suche nach einem freien Parkplatz oft zur täglichen unliebsamen Herausforderung.

Ein emotionales Thema, das regelmäßig für Ernüchterung und Enttäuschung sorgt. Nicht selten werden daraus auch Stress und Wut, weil beispielsweise durch die langwierige Stellplatzsuche Termine nicht eingehalten werden können oder die frisch gekauften Wasserkisten wieder mehrere hundert Meter weit geschleppt werden müssen. Betroffene Menschen versuchen, ihrem Unmut bei der Verwaltung der Stadt Kempten, im Stadtteilbüro Kempten-Ost oder im Beteiligungsgremium – dem Stadtteilbeirat – Luft zu machen, um eine Veränderung der Situation zu erwirken. Dabei sind drei Bereiche in Kempten-Ost besonders im Fokus: Der Augartenweg, der westliche Teil des Brodkorbwegs und die Straße Auf dem Bühl. In Gesprächen mit der Bürgerschaft kommt dabei immer wieder der Wunsch nach einem Anwohner- oder Bewohnerparken zum Ausdruck. 

In enger Absprache mit dem Amt für Tiefbau und Verkehr möchte dieses Titelthema jenen Wunsch näher beleuchten. Um diese Angelegenheit sowohl professionell als auch greifbar darzustellen, hat sich Ferdinand Berger – Leiter Verkehrsamt der Stadt Kempten – für ein Interview bereit erklärt. Weiter unten im Text ist das gesamte Interview zu finden. Jene unabdingbare Grundlagen und Voraussetzung müssen bei der Entscheidung berücksichtigt werden.

Wer sich angesprochen fühlt, ist herzlichst eingeladen sich nicht nur über diesen Artikel zu informieren, sondern aktiv die Entscheidung mit zu gestalten. Um eine möglichst große Beteiligung sicherzustellen, können Sie zwischen drei Varianten wählen oder sogar alle drei Möglichkeiten in Anspruch nehmen: 

 

1. Online Umfrage über Place M

Um die Wünsche und Anregungen miteinzubinden, brauchen wir die Hilfe aller. Über den HIER hinterlegeten Link können über Beteiligungsapp „Place M“ die einzelnen Ansichten geteilt werden und die eigene Meinung in das Stimmungsbild einfließen. Der Link darf auch gerne in den jeweiligen Freundeskreisen geteilt werden. Für die Teilnahme ist keine Anmeldung erforderlich.
Kurzanleitung: Den Link aufrufen, zwei Mal auf „WEITER“ klicken, dann noch einmal auf „START“ klicken, die Nutzungsbedingungen akzeptieren und schon kann der Stadtteil ein Stück mehr aktiv mitgestaltet werden.

 

2. Stadtteilbeirat

In der öffentlichen Sitzung des Stadtteilbeirats am 20. Mai 2025 (19:00 Uhr, Schumacherring 65, Konferenzraum) wird das Thema nochmals ausführlich vorgestellt und anschließend zur Diskussion gestellt. Darauf folgt eine Abstimmung im Gremium. Die Ergebnisse von Abstimmung und Online-Umfrage werden vom Stadtteilbüro in einer Stellungnahme zusammengefasst und an das Verkehrsamt der Stadtverwaltung weitergeleitet. 

Wem der Stadtteilbeirat noch kein Begriff ist: Vor gut fünf Jahren hat sich dieser als stabile Beteiligungsstruktur auf Augenhöhe etabliert. Hier wird über aktuelle Themen informiert und diskutiert, neue Maßnahmen werden priorisiert und auf den Weg gebracht. Der Stadtteilbeirat vertritt die Interessen der Menschen im Stadtteil und spricht Empfehlungen für die Planung und Umsetzung von Projekten aus. Dabei ist es wichtig, dass der Stadtteilbeirat ein möglichst breites Bild der Interessen vor Ort widerspiegelt und die Sichtweise von Bewohnerinnen und Bewohnern abbildet. Die Sitzungen sind öffentlich – alle dürfen Teil der Gestaltung werden. Alle in der Sitzung anwesenden Personen haben ein Stimmrecht. Durch eine lockere Moderation und ein offenes Ohr für sämtliche Meinungen können Maßnahmen bewegt werden. Zu den jeweiligen Themen werden auch immer wieder zuständige Personen oder Fachleute eingeladen. 

Über unseren Newsletter wird circa eine Woche im Vorfeld der jeweiligen Sitzung die Agenda mit den Themen für den jeweiligen Abend verschickt. Im Nachgang kommen das Protokoll, die Präsentation und einzelne Highlights über den Newsletter an die registrierten E-Mail-Adressen. Wer also immer auf dem Laufenden bleiben möchte, darf sich gerne in unserem Newsletter registrieren.

Gewinnspiel: Unter allen neuen Registrierungen für den Newsletter im Zeitraum vom 06.05. – 15.06.2025 verlosen wir eine private Führung auf den Kirchturm von St. Ulrich am Schumacherring 65 zum Sonnenuntergang. Die oder der Glückliche wird von uns am 16.06.2025 über die registrierte E-Mail-Adresse benachrichtigt.

Vermutlich können nicht alle betroffenen Menschen am Stadtteilbeirat teilnehmen oder auch die Onlineumfrage nicht aufrufen. Daher freuen wir uns über einen Besuch zu den Öffnungszeiten im Stadtteilbüro am Schumacherring 65 im Innenhof der Pfarrei St. Ulrich. Unser Büro bietet Raum für Anliegen, Informationen oder auch für sachliche Diskussionen über Projekte und Maßnahmen, wie beispielsweise dem Anwohnerparken.

 

3. Umfrage vor Ort 

Vor-Ort-Befragungen in den drei Quartieren zum Thema Anwohnerparken
In den betroffenen Bereichen finden in den kommenden Wochen Befragungen vor Ort statt:

  • Dienstag, 03.06.2025, 15–17 Uhr: Platz vor der Kirche St. Ulrich

  • Donnerstag, 05.06.2025, 15–17 Uhr: Vor 's Lädele auf dem Bühl

  • Dienstag, 10.06.2025, 15–17 Uhr: Nördlicher Teil des Augartenwegs

Eine gute Gelegenheit, Meinungen und Anregungen direkt ins Projekt einzubringen. Jedoch möchten wir darauf hinweisen, dass die Termine nur bei gutem Wetter stattfinden. 

 

Interview

Hallo Ferdinand, schön, dass du uns über das Thema „Anwohnerparken“ informierst. Zunächst wollen wir dich kurz kennenlernen – was sind deine Kernaufgaben als Leiter des Verkehrsamts? 

Als Verkehrsbehörde haben wir mit sämtlichen Themen zu tun, die die Straßen und den öffentlichen Verkehrsraum betreffen. Damit fallen in unseren Aufgabenbereich solche Themen wie die Beschilderung der Straßen, die Genehmigung von Baustellenabsperrungen und Veranstaltungen, die Organisation von Umleitungen, die Erteilung von Parkplatzerleichterungen und Ausnahmegenehmigungen wie z.B. für Schwerlasttransporte und vieles, vieles mehr. Also alles, was auf der Straße geschieht, dort aber eigentlich nicht hingehört.

Wichtig ist, dass die Verkehrsüberwachung nicht zu uns gehört. Diese ist bei der Stadt im Rechtsamt angesiedelt. Wir ordnen also vor allem Regelungen an, die dann vom Ordnungsdienst überwacht werden. 

Ich koordiniere Aufgaben und bin insbesondere im Rahmen von Sicherheitsgesprächen, z.B. der Unfallkommission, für die Beschilderung zuständig. 

 

Wie lange beschäftigst du dich schon mit dem Thema Anwohnerparken?

Das Thema schlägt immer wieder auf und ist im Prinzip immer präsent. In Kempten haben wir aktuell 22 ausgewiesene Parkzonen für Anwohnerinnen und Anwohner, die sich vor allem im Zentrum befinden. Je mehr die Stadt wächst, desto präsenter wird das Thema. 

 

Welche rechtlichen Vorschriften gibt es hinsichtlich der Ausweisung einer „Parkerleichterung für Bewohner“? 

Das hört sich zunächst einmal recht simpel an. Das Parken ist in § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmt, in § 46 StVO können hierzu Ausnahmen und Sonderregelungen erlassen werden. Die Details zu den Parkzonen ergeben sich dann durch die Verwaltungsvorschriften und insbesondere durch gerichtliche Entscheidungen. 

Parkerleichterungen für Bewohner dürfen beispielsweise nur erteilt werden, wenn ein extremer Parkdruck herrscht, der überwiegend durch „Fremdparker“ ausgelöst wird, deren Parkraumbedürfnisse verlegbar sind. 

 

 

AugartenwegIm nördlichen Teil des Augartenwegs 

 

LindenbergAuf dem Lindenberg

Eine Parkerleichterung für Anwohnerinnen und Anwohner gilt ab Ausstellung für ein Jahr. Die Parkerleichterung ist antragsgebunden - das heißt, die Verlängerung muss auch immer beantragt werden und läuft nicht automatisch. Wer hier zu lange wartet, der verliert eventuell seine Parkerleichterung. 

 

Wie viele Parkausweise können pro Haushalt ausgestellt werden und mit welchen Kosten ist zu rechnen? 

Pro Person kann ein selbst genutztes Kraftfahrzeug angemeldet werden. Die Person muss mit Erstwohnsitz in dem betroffenen Gebiet gemeldet sein, muss dort also tatsächlich wohnen. Somit können es pro Haushalt auch mehrere Fahrzeuge sein.

Aktuell kostet eine Parkerleichterung 30 Euro pro Jahr. In Bayern sind die Kosten aktuell bei 30,70 Euro gedeckelt. Sollten Kommunen hier aber die Kosten frei wählen können, plant die Stadt Kempten, die Kosten anzupassen. Der aktuelle Betrag ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr angemessen und wurde seit der Euroumstellung nicht mehr geändert.

 

Kommt es nach einer Ausweisung der Parkzone als „Anwohnerparken“ oft zu Beschwerden? Hat das dann auch mit der Gestaltung der Zonen und den Regelungen zu tun? 

Der Nutzen dieser Parkzonen ist begrenzt. Als Kommune können wir nur den vorhandenen Parkraum ordnen und ein paar „Fremdparker“ verlegen. Hier kommt es dann vor allem von den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst zu Beschwerden, weniger von den „Fremdparkern“. 

Wichtig zu wissen ist daher, dass es sich bei dem Bewohnerparkticket nur um eine Parkerleichterung handelt, nicht um eine Garantie und es gibt auch keinen festen und sicheren Stellplatz. Es werden hier in einer Zone mehr Tickets verteilt, als eigentlich Bewohnerstellplätze da sind (Faktor 1,5). In Kombination mit den weiterhin öffentlich verfügbaren Plätzen und den unterschiedlichen Parkzeitbedürfnissen funktioniert das in der Regel aber gut. 

Die Parkzonen haben auch immer eine entsprechende Größe, sodass ein Stellplatz vor dem Haus nicht garantiert ist – ein Weg von bis zu einem Kilometer kann in diesem Zusammenhang zugemutet werden. Manchmal gibt es vielleicht auch keinen freien Stellplatz für Anwohnerinnen und Anwohner mit entsprechendem Ticket und eine andere, weiter entfernte Halte- bzw. Parkmöglichkeit muss genutzt werden. Ebenso muss weiterhin ein deutlicher Teil der Stellplätze für öffentliches Parken zur Verfügung stehen, z.B. auch für Besucherinnen und Besucher. Daher können tagsüber maximal 50 Prozent der Stellflächen für Bewohnerinnen und Bewohner reserviert werden.

Der Nutzen ist hier also nur spürbar, wenn zuvor viele „Fremdparker“, beispielsweise Pendelnde, in dem Gebiet unterwegs waren. Werden die Bereiche schon seit je her nur von Anwohnerinnen und Anwohnern selbst genutzt, hat eine Einführung kaum eine Wirkung. 

Ein Bespiel aus der „Parkzone B“ veranschaulicht, was hier konkret geregelt wurde, damit man sich mehr darunter vorstellen kann: Die Zone B erstreckt sich zwischen der Burgstraße im Süden, der Fischerstraße im Westen und der Iller im Osten, im Norden wird sie von der Feuerwehr begrenzt. Zusätzlich gehört noch ein Teil vom Illerdamm-Parkplatz östlich der Iller zur Zone. Die größte Distanz zu einem Parkplatz beträgt knapp 900 Meter Luftlinie. Im Gebiet gibt es insgesamt 515 Stellplätze – daher könnten nach der Theorie maximal 50 Prozent also 258 als reine „Bewohnerparkplätze“ reserviert werden. Tatsächlich können hier 481 Plätze zum Parken durch Anwohnerinnen und Anwohner mit entsprechendem Ausweis kostenfrei genutzt werden (vor allem die Stellplätze am Illerdamm dürfen frei genutzt werden; reine „Bewohnerstellplätze“ gibt es nur acht in der gesamten Zone). Für die Vergabe der Parkausweise haben wir dann einen Schlüssel von 1,5. Das heißt, dass bei 481 nutzbaren Stellplätzen für Bewohnerinnen und Bewohner bis zu 722 Parkerleichterungen vergeben werden können. Dies begründet sich unter anderem damit, dass Anwohnerinnen und Anwohner die Stellplätze meist über die Nacht nutzen, wenn die öffentlichen Stellplätze eher frei sind. Zudem gibt es immer auch Schichtarbeitende, die einen anderen Zeitbedarf bei den Stellplätzen haben. 

 

BuhlStraße Auf dem Bühl

Würde es nun mehr Bedarf als 722 Tickets geben, würden wir eine Warteliste führen. Wenn möglich, verteilen wir Bewohnerinnen und Bewohner dann übergangsweise auf andere Zonen. Dadurch kann der Weg zur Wohnung aber nochmal deutlich steigen. Einen Anspruch auf eine Parkerleichterung besteht aber nicht. Die Tickets werden nach dem Windhundprinzip vergeben – wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

 

Kommen wir zu den Konsequenzen, falls es zur Ausweisung entsprechender Zonen kommen sollte. Was bedeutet das für die Menschen, die dort zu Hause sind? 

Ich kann das mit zwei Beispielen veranschaulichen. Schauen wir uns zunächst eine vierköpfige Familie mit drei Autos an. Wenn die drei Autos von drei der Bewohnerinnen und Bewohner genutzt werden, diese drei Personen dort mit Erstwohnsitz gemeldet sind und dort ihren Lebensmittelpunkt haben, dann kann für jeden eine Parkerleichterungen erteilt werden. Natürlich werden aber keine Tickets für minderjährige Kinder ohne Führerschein erteilt. Auch ein selbst genutztes Leasingfahrzeug vom Arbeitgeber kann genutzt werden – pro Person bleibt es aber in jedem Fall bei einem Fahrzeug. 

Als zweites Beispiel betrachten wir einen Haushalt mit einer Person und einem Auto. Gleiches gilt für diese eine Person, die bei entsprechender Meldung mit Erstwohnsitz für dieses Fahrzeug ein „Bewohnerparkticket“ erhalten kann. 

Die Tickets werden nach dem Windhundprinzip vergeben. Solange noch Kapazitäten frei sind, bekommen alle Antragstellerinnen und Antragsteller ein Ticket. So kann es durchaus sein, dass eine fünfköpfige Familie mit erwachsenen Kindern und fünf Fahrzeugen entsprechend fünf Tickets bekommt und eine neu zugezogene Person aufgrund einer Warteliste kein einziges Ticket. 

 

Was ist deine fachliche Meinung zum Thema „Anwohnerparken“ im Augartenweg, um den APC herum oder Auf dem Bühl? 

Wie schon dargestellt, ist der Nutzen solcher Parkzonen oft begrenzt. Wir können in den Straßen keine Stellplätze zaubern, sondern nur Vorhandenes ordnen. So lange es auch ohne eine behördliche Regelung mit freiem Parken geht, sollte dies aus meiner Sicht auch dabei bleiben. 

Behördliche Regelungen bringen immer Einschränkungen und Bürokratie mit sich. Gerade beim „Anwohnerparken“ wächst ein Schilderwald, damit keine Fläche durch das Raster rutscht. Da sinkt dann auch oft die Zustimmung der Bewohnerinnen und Bewohner. Darum sollte so ein Schritt immer gut geplant und abgewogen werden. 

Im nördlichen Augartenweg halte ich aktuell eine ausgewiesene Parkzone nicht für notwendig. Beim APC und auf dem Bühl liegt es letztendlich bei den Anwohnerinnen und Anwohnern. Hier sind einige „Fremdparker“, die verlagert werden könnten. Ob die Verlagerung auf unsere Großparkplätze stattfindet, oder ob dadurch andere Bereiche überdurchschnittlich stark frequentiert werden, ist erst bei einer genaueren Planung abzuschätzen. 

 

Wie könnten die künftigen Parkzonen aussehen? 

  • Nördlicher Augartenweg:

    194 kostenfreie Dauerparkplätze im Bestand, davon 50 Prozent Bewohnerstellplätze: 97 Stück, Faktor 1,5 für mögliche Bewohnertickets: 146 Stück. Ob das die Nachfrage deckt, kann aktuell nicht beurteilt werden. 

  • Auf dem Lindenberg beim APC

    Eine Abschätzung über eine Gestaltung ist hier schwer. Beim Gelände um den APC ist zusätzlich die Frage zu klären, welche Gebiete miteinbezogen werden. Zudem gibt es hier viele verschiedene Bestandsnutzungen (Kurzzeitparkplätze, Dauerparkplätze, Behindertenparkplätze, E-Ladeplätze), die erst beurteilt werden müssen. 

  • Auf dem Bühl

    Auf dem Bühl wurden die Stellplätze bisher nicht dokumentiert. Dies wäre in diesem Bereich der nächste notwendige Schritt. Auch hier gibt es verschiedene Nutzungen (Dauerparkplätze, Kurzzeitparkplätze), für die geprüft werden muss, ob und wenn ja, unter welchen Bedingungen auch diese Flächen von Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt werden können.

 

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Das Quartiersmanagement und die städtebauliche Erneuerung in Kempten-Ost werden im Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" mit Mitteln des Bundes und des Freistaates Bayern gefördert.

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Hier sind wir zu finden:

Während der Öffnungszeiten sind wir in unserem Büro Auf dem Lindenberg. Auf dem Bühl bieten wir im Lädele eine Sprechstunde an. 

Öffnungszeiten passen nicht? Kein Problem - wir vereinbaren auch gerne Termine außerhalb der Öffnungszeiten - einfach anrufen!

 

Auf dem Lindenberg

Schumacherring 65
87437 Kempten
Tel.: 0151 57010447

Öffnungszeiten

Mo.: 09:00 - 12:00 Uhr

Di.: 09:00 - 12:00 u. 14:00 - 18:00 Uhr

Mi.: 09:00 - 12:00 Uhr

Do.: 09:00 - 12:00 u. 14:00 - 18:00 Uhr

Fr.: 09:00 - 12:00 Uhr

Auf dem Bühl

ACHTUNG: VORÜBERGEHEND GESCHLOSSEN!

Öffnungszeiten

ACHTUNG: VORÜBERGEHEND GESCHLOSSEN!